Betreuung nach DGUV V2
Rechtssichere Betreuung Ihres Unternehmens nach dem Regelwerk der DGUV Vorschrift 2.
Was ist die DGUV V2?
Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Betrieben. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihren Betrieb durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt betreuen zu lassen.
BK Arbeitsschutz übernimmt die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens - flexibel, rechtssicher und auf Ihren Betrieb zugeschnitten.
Unsere Leistungen umfassen:
- Jährliche Begehungen und Beratung
- Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
- Unfallanalyse und -prävention
- Stellungnahmen zu geplanten Betriebsanlagen
- Schulung und Unterweisung
- Dokumentation und Berichterstattung
